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Stellschilder

 

Im Folgenden werden verbindliche Richtlinien zur Spezialstellenwerbung bzw. dem Spezialstellen-Buchungssystem Flensburg aufgelistet.
 
Wer darf buchen?
Das Buchen von Spezialstellen ist nur für kurzzeitige Events möglich, d. h. für Zirkus, Messen und Flohmärkte.

Was darf beworben werden?
Nicht zur Werbung angenommen werden politische Plakate, Plakate mit pornografischem Inhalt oder Darstellung, Plakate mit religiösen Inhalt sowie Gewaltverherrlichung. Das Thema der Veranstaltung ist beim Buchungsvorgang anzugeben.

Wo und wie darf geworben werden?
Die Aufstellung darf nur in definierten Straßenzügen bzw. -abschnitten (siehe Karte rechts) erfolgen. Weiterhin sind nur markierte Laternen zur Anbringung freigegeben. Die Markierungen sind gelb und in einer Höhe von ca. 3m an den jeweiligen Laternenmasten angebracht. Das Plakatgrundmaß von DIN A1 (59cm x 84cm) ist bei Spezialstellen-Werbung nicht zu überschreiten. Die ZOB GmbH überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien in Zusammenarbeit mit dem TBZ Flensburg und behält sich vor, bei Verstößen gegebenenfalls Ordnungsstrafen zu verhängen!

Wie viel darf beworben werden?
Um mehreren Veranstaltungen eine Plattform zu bieten, wurde eine Beschränkung der Spezialstellen-Anzahl auf 40 Stück pro Kalenderwoche festgelegt. Diese Anzahl ergibt sich im Buchungsvorgang durch die pro Straßenzug erlaubten Spezialstellen (z. B. 10 oder 20) und der pro Kalenderwoche (KW) gebuchten Straßenzüge. Für jede Veranstaltung ist ein separater Buchungsvorgang erforderlich. Die maximale Buchungslänge beträgt pro Veranstaltung und Straßenzug 14 Tage (2KW).

Wie hoch sind die Kosten?
Der Preis beträgt pro Tag/Schild und Stelle 1,00 EUR (zzgl. 19% MwSt.) sofern nicht anders gekennzeichnet. Buchbar sind lediglich ganze Straßenzüge (mit z. B. 10 Stellen) für minimal 1 Woche (1KW).

Wer übernimmt den Aushang?
Für die termingerecht Anbringung und Entfernung der Werbemittel ist der Kunde selbst verantwortlich.